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Freibäder:

Die 10er Karte für kinderreiche Familien im Gaustadter Freibad kostet 4 € je Kind. Ersparnis: 5 € gegenüber normalem Eintrittspreis von 9 €.
Die 10er Karte für kinderreiche Familien im Stadionbad kostet 4,60 € je Kind. Ersparnis: 6,40 € gegenüber normalem Eintrittspreis von 11 €. Eine entsprechende Kinderreichenbescheinigung (ab 3 Kindern erhältlich bei der Infothek) und ein Lichtbildausweis sind dabei vorzulegen.
Zuständig: Stadtwerke GmbH

 

 


Wohnraumförderung:

Im Rahmen der Förderung stehen 3 Programme zur Verfügung. Bei den Programmen können verschiedene vergünstigte Darlehenskonditionen unter gewissen Voraussetzungen gewährt werden. Es gibt das staatliche Baudarlehen des Freistaates Bayern für das Schaffen und den Erwerb von Eigenwohnungen. Hier richtet sich die Auswahl der zu fördernden Eigenwohnungen nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge, da die Mittel voraussichtlich nicht ausreichen, um alle Antragsteller zu berücksichtigen. Berücksichtigt wird u.a. die Anzahl der Kinder und das Gesamteinkommen der Familien. Des weiteren gibt es das Darlehen aus dem Ergänzungsprogramm zur Schaffung von Eigenwohnraum und das Darlehen aus dem Förderprogramm zum Erwerb vorhandenen Wohnraumes zur Eigennutzung von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Auf die Gewährung der 3 genannten Fördermittel besteht jedoch auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch. (Weitere Informationen zum Thema können im Internet unter www.wohnen.bayern.de oder www.labo-bayern.de nachgelesen werden.)
Zuständig: Bauordnungsamt

 

 


Ferienpaß

Familien mit drei und mehr Kindern bezahlen bei der Abnahme von drei oder mehr Ferienpässen nur zwei.
Zuständig: Stadtjugendamt

 

 


Hallenbad


Die Mehrfachkarte (5er Karte) kostet für kinderreiche Familien je Kind 2 € (Normalpreis 4 €). Eine entsprechende Bescheinigung (vgl. Anmerkung oben) und ein Lichtbildausweis sind dabei vorzulegen.
Zuständig: Stadtwerke GmbH

 

 


Urlaub auf dem Bauernhof


Hierfür werden Zuschüsse gewährt, die allerdings vom Einkommen der Eltern abhängen.
Zuständig: Stadtjugendamt

 

 


Bamberger Baulandmodell:


Im Rahmen des Bamberger Baulandmodells werden kinderreichen Familien städtische Baugrundstücke zu preisgünstigen Konditionen angeboten.
Zuständig: Amt für Wirtschaft

 

 


Städt. Musikschule


Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder die Musikschule, so wird für das zweite Kind 25 %, für das dritte Kind 50 % und für alle weiteren Kinder 75 % Ermäßigung auf das jeweils kostengünstigere Unterrichtsfach gewährt.
Zuständig: Städt. Musikschule

 

 


 

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